Berufliche Vorsorge (BVG)
Die berufliche Vorsorge, die 2. Säule, dient als Ergänzung der Leistungen zur 1. Säule und soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen.
Mitarbeitende die in der die in der 1. Säule versichert sind und einen Jahreslohn über der BVG-Eintrittsschwelle verdienen, sind gesetzlich in der Beruflichen Vorsorge zu versichern. Das Gesetz schreibt im Obligatorium ein Minimum an zu versichernden Leistungen vor und gilt für alle Unternehmen.
Sie, als Firmeninhaber haben die Möglichkeit Ihre Mitarbeitenden über das gesetzlich geforderte Minimum zu versichern. Hierbei können die Leistungen unterschiedlich gestaltet werden und den Bedürfnissen angepasst werden.
Personenkreis und versicherte Risiken
Alter | Versicherte Risiken | ||
18-24 | Invalidität | Alter | – |
25-64/65 | Invalidität | Alter | Tod |