Teilnahmebedingungen für die Weiterempfehlung

  1. Ausgangslage
    • Die vorliegenden Bestimmungen regeln den Anspruch auf die Vermittlungsprämie aus der Neukundengewinnung durch Weiterempfehlungen.
  1. Bedingungen
    • Die weiterempfohlene Person ist Neukunde – somit kein bestehender Kunde der enb AG.
    • Die weiterempfohlene Person hat eine Krankenversicherung nach KVG und VVG oder eine Lebensversicherung abgeschlossen.
    • Im Nachhinein gemeldete Weiterempfehlungen für Versicherungsabschlüsse, die bereits erfolgt sind, können für diese Aktion nicht mehr berücksichtigt werden.
    • Die vermittelnde Person ist mindestens 18 Jahre alt.
  1. Ausschlüsse aus der Aktion
    • Empfehlungen durch Eltern für ihr neugeborenes Kind oder ihr minderjähriges Kind.
    • Ein Neukunde kann sich selbst nicht weiterempfehlen.
    • Weiterempfehlungen durch sämtliche Partner und Vermittler.
    • Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich natürliche Personen, keine Unternehmen.
    • Eine gegenseitige Weiterempfehlung.
  1. Weiterempfehlungsprämie
    • Die weiterempfehlende Person erhält für jede erfolgreiche Weiterempfehlung eine Prämie von CHF 50.00. Eine Weiterempfehlung ist dann erfolgreich, wenn diese zu einem Versicherungsabschluss gemäss Ziffer 2 führt und wenn die weiterempfohlene Person zum Zeitpunkt der Auszahlung weiterhin bei der enb AG versichert ist.
    • Die Vermittlungsprämie wird der weiterempfehlenden Person auf das angegebene Bankkonto gutgeschrieben.
    • Neben dieser Prämie hat die weiterempfehlende Person kein Anspruch auf weitere Entschädigungen.

enb AG behält sich das Recht vor, die Prämien jederzeit durch ein anderes Vermittlungsgeschenk zu ersetzen oder die Weiterempfehlungsaktion auf jeden beliebigen Zeitpunkt zu beenden.

enb, 16.09.2016